ESWE Economy STROM für Gewerbe
Für Gewerbekunden, die auf preisgünstigen Strom Wert legen.
Dieses Sonderabkommen mit 12 Monaten Grundlaufzeit bietet sich für Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch von über 3.700 kWh/Jahr an. Als Zahlungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen die Einzugsermächtigung oder die Überweisung an.
Gleichzeitig bieten wir ein Sonderabkommen für Gewerbekunden an, die nur schwer abschätzen können, ob sie immer über der 10.000 kWh-Grenze liegen, aber dennoch Wert auf günstige und bedürfnisgerechte Strompreise legen. Die Vorteile: Sie brauchen bei einem Jahresverbrauch von über 8.148 Kilowattstunden keinen Grundpreis für Ihren Stromverbrauch zu zahlen. Liegen Sie mit Ihrem Stromverbrauch unterhalb dieser Grenze, profitieren Sie von einem vergünstigten Arbeitspreis. Auf diese Weise berücksichtigt die ESWE Versorgungs AG die variablen Verbrauchsbedingungen in Ihrem Unternehmen.
Unser Service
- Jährliche Zählerablesung
- Verbrauchsorientierte Abschlagszahlungen
- Jahresverbrauchsabrechnung
- Beratung durch Gewerbekundenbetreuer telefonisch, per E-Mail oder vor Ort – von der computergestützten Energieberatung bis zum Verleih von Strommessgeräten
- Stromausfallschutz
- Kostenfreie Nutzung des Kundenportals
Laufzeiten
- Grundlaufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
- Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist zum Ende der Grundlaufzeit beträgt einen Monat. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Monatsfrist gekündigt werden.
Euro pro Monat
Cent je kWh
Cent je kWh
Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh
Vertragsgrundlage unserer Stromtarife
Vertragsgrundlage der Stromtarife der ESWE Versorgungs AG ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG zur StromGVV sowie den jeweiligen entsprechenden Vertragsbedingungen.
Grundversorgung für Kleingewerbe
Die Grundversorgung für Haushaltsbedarf wie auch für Kleingewerbe (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) wird zu den Preisen von „ESWE Komfort STROM“ angeboten. Hierbei sind „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“.
Für Kunden der Ersatzversorgung Strom gelten gesonderte Konditionen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Produktseite „Ersatzversorgung Strom für Gewerbe“.
Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Steuern und Abgaben
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de
Zusatzinformationen für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh
Vertragsgrundlage der Strombelieferung
Vertragsgrundlage der Strombelieferung für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden sind die individuell abgeschlossenen Sonderabkommen. Des Weiteren gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) mit den Ergänzenden Bedingungen der ESWE Versorgungs AG.Laufzeiten
Laufzeiten der Stromsonderabkommen hängen vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.Preise und Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG
Für Gewerbekunden ohne Stromliefervertrag, die keine „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind, gelten die „Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden“. Hierzu zählen auch „Nicht-Haushaltskunden“ mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz, bei denen kein Anschlussvertrag besteht.Verrechnungspreise
Ist ein Stromwandlersatz eingebaut, werden Ihnen die vom Netzbetreiber erhobenen Preise für diese erweiterte Messeinrichtung zusätzlich in Rechnung gestellt.Steuern und Abgaben
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Antrag auf eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung stellen.
Weitere Informationen zur Energiewirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter www.bdew.de