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Marktlage und Energiepreise

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt, den Preisen, Ihrer Abschlagszahlung, dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz und weiteren Themen finden Sie auf unserer Info-Seite.

Mit der THG-Quote einfach Geld verdienen

 

Registrieren Sie innerhalb von lediglich 5 Minuten Ihren Fahrzeugschein und erhalten Sie nach 4 einfachen Schritten die THG-Vergütung von bis zu 65,00 Euro.

Der Beitrag zur Mobilitätswende wird belohnt - ESWE hilft dabei. Möglich macht’s die Treibhausgasquote (THG-Quote). Dabei verkaufen Sie die eingesparten CO2-Emissionen Ihres Fahrzeugs an Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Ihre Registrierung funktioniert in nur vier einfachen Schritten und dauert bloß 5 Minuten.

In Zahlen bedeutet das für Sie:

  • Mit einer ESWE Lade KARTE erhalten Sie dann 65 € Fahrtguthaben, das Sie europaweit nutzen können.*
  • Wenn Sie noch keine ESWE Lade KARTE besitzen, bekommen Sie 60 € aufs Bankkonto überwiesen.*


*Bei Privatkunden fällt keine Umsatzsteuer an. Bei Gewerbekunden ist eine eventuell anfallende Umsatzsteuer bereits im Betrag enthalten.

So oder so: Wer ein E-Auto fährt, wird für seinen Beitrag zur Mobilitätswende belohnt.

Registrieren Sie sich jetzt!

Die THG-Quote (Treibhausgasquote) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Minderung von Treibhausgasen im Verkehrssektor.
THG-Emissionen (Treibhausgasemissionen) sind jene Gase, die nach wissenschaftlichem Einverständnis zum Anstieg der globalen Temperaturen führen. Dabei werden alle klimaschädlichen Gase wie z.B.: Methan in sogenannte CO2-Äquivalente umgerechnet. So wird eine übersichtliche Vergleichbarkeit hergestellt.
Durch das Fahren eines Elektroautos oder -fahrzeugs* tragen Sie bereits zur Verkehrswende und somit zum Gelingen der Energiewende bei. Durch die Registrierung des Ladestroms Ihres Elektroautos oder -fahrzeugs* im sogenannten THG-Quoten Mechanismus wird dieser Beitrag in den Statistiken der Bundesregierung sichtbar.
Die Vergütung wird unabhängig von Nutzungsgrad des reinen Elektroautos oder -fahrzeugs*, Batteriegröße und Ladestrommix ausbezahlt.

*Fahrzeugklassen
L3e (Kraftrad, zweirädrige Fahrzeuge über 50 cm3 und/oder über 45 km/h)
L4e (Kraftrad mit Beiwagen)
L5e (dreirädriges Kfz über 50 cm3 und mehr als 45 km/h)
L7e (vierrädriges Kfz bis zu 400 kg Leermasse bzw. 500 kg bei Güterbeförderung, Nutzleistung bis zu 15 kW)

THG-Quotenhandel – Häufige Fragen & Antworten

Fragen zum THG-Quotenportal und der Registrierung:

Welche Fahrzeuge kann ich registrieren, um mir die Prämie für die THG-Quote zu sichern?

Es können ausschließlich reine Elektro-Fahrzeuge registriert werden, die mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben werden. Hybrid-Autos (auch Plug-In Hybride), herkömmliche Verbrenner-Autos, Erdgas- sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind nicht für die Registrierung zugelassen und erhalten kein THG-Quoten-Zertifikat vom Umweltbundesamt.

Wer darf sich registrieren?

Der THG-Quotenservice der ESWE Versorgungs AG wird ausschließlich für Privatkunden, d.h. Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Deutschland, angeboten. Voraussetzung ist der Besitz eines reinen Elektrofahrzeugs.

Wie hoch ist die jährliche Vergütung?

Die aktuelle Höhe der Vergütung wird in unserem THG-Quoten-Portal angezeigt. Die Höhe der Vergütung berechnet sich anhand aktuell gehandelter THG-Quoten-Marktpreise und kann je nach derzeitigem Marktpreisniveau von ESWE angepasst werden. In der Regel sind die Preise jedoch über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten konstant. Die Höhe der Vergütung wird Ihnen gleich zu Beginn im THG-Quoten-Portal angezeigt und ist für Sie nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs garantiert, wenn das Umweltbundesamt die THG-Quote erfolgreich bescheinigt.

Kann ich mein Dienstfahrzeug registrieren?

Ja, Sie können auch Ihr Dienstfahrzeug unter folgenden Voraussetzungen registrieren: Sofern das Batterieelektrofahrzeug auf Ihren Arbeitgeber zugelassen ist, muss es Ihnen jedoch zur ständigen privaten Nutzung überlassen werden und Sie benötigen die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers zur Abgabe der THG-Quote. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.

Kann ich mein Leasing-Fahrzeug registrieren?

Ja, das ist möglich, wenn Sie der Fahrzeughalter sind und den Fahrzeugschein besitzen.

Was benötige ich, um mein E-Auto zu registrieren?

Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet mit Kamera und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Ihres E-Fahrzeugs. Die Registrierung funktioniert derzeit nur mit einem mobilen Endgerät, da ein Foto des Fahrzeugscheins erstellt werden muss. Halten Sie bitte zusätzlich Ihre Kontodaten bereit.

Kann ich auch mehrere E-Autos registrieren?

Ja, Sie können bis zu zwei E-Fahrzeuge für jede hinterlegte Bankverbindung registrieren.

Woher weiß ich, ob die Registrierung erfolgreich war?

Nach der Registrierung in unserem THG-Quoten-Portal erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Wurde Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und ein Zertifikat vom Umweltbundesamt erstellt, erhalten Sie erneut eine Bestätigung per E-Mail.

Warum erhalte ich keine Bestätigungsmail?

Bitte haben Sie einen Moment Geduld. Es kann einige Minuten dauern, bis Sie die Bestätigungs-E-Mail von uns erhalten. Falls diese auch danach nicht im Posteingang zu finden ist, prüfen Sie bitte Ihren Spamordner. Sollten Sie auch nach längerer Zeit sicher keine E-Mail von uns bekommen haben, melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice.

Wie lange dauert es, bis die Vergütung für meine THG-Quote ausbezahlt wird?

Nach erfolgreicher Zertifizierung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt erfolgt die Auszahlung innerhalb von 4 Wochen. Die Mengen werden wöchentlich gebündelt übermittelt.

Kann ich die THG-Quote auch für das Vorjahr beantragen?

Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich. Ab 2022 erhalten Sie die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst im Dezember 2022 registrieren.

Muss ich die THG-Quote jährlich neu beantragen?

Nach erstmaliger Registrierung kontaktieren wir Sie automatisch zu Beginn eines neuen Jahres und bitten um Ihr Einverständnis für eine erneute THG-Quoten-Zertifizierung. Nach Ihrer Zustimmung kümmern wir uns um alles Weitere und Sie erhalten in Kürze die vereinbarte Vergütung ausbezahlt.

Ich habe mein Elektroauto gebraucht gekauft. Was passiert, wenn der Vorbesitzer die THG-Quote für dieses Jahr bereits beantragt hat?

Leider kann in diesem Fall die THG-Quote für das laufende Jahr nicht erneut beantragt werden, da pro Kalenderjahr nur eine Registrierung und Auszahlung der Vergütung möglich ist. Im nächsten Jahr sind Sie jedoch der THG-Quoten-Berechtigte.

Muss ich eine Wallbox oder Ladesäule besitzen, um meine THG-Quote registrieren zu können?

Nein, das ist nicht erforderlich. Auch Daten zu dem verbrauchten Strom oder den gefahrenen Kilometern sind nicht erforderlich.

Muss die jährliche Auszahlung versteuert werden?

Nach unserem Kenntnisstand zählen „Prämien“ zu den sonstigen Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG, für die es eine jährliche Freigrenze (kein Freibetrag!) von 256 Euro gibt. Speziell zur steuerlichen Behandlung von THG-Quoten-Prämien gibt es bislang noch keine rechtsverbindlichen Anweisungen. Da wir keine Steuerberatung machen dürfen und können, empfehlen wir Ihnen, direkt Ihren Steuerberater zu fragen.

Fragen zum THG-Quotenhandel:

Was bedeutet „THG“?

THG ist die Abkürzung für Treibhausgase. Damit sind Gase gemeint, die maßgeblich zum Treibhauseffekt, also der Temperaturerhöhung in der Atmosphäre, beitragen. Diese sind im Wesentlichen: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), HFKW und FKW. Durch die Begrenzung bzw. Senkung der Treibhausgasemissionen, soll der Temperaturanstieg auf der Erde minimiert werden.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum THG-Quotenhandel?

Im Wesentlichen sind die Bestimmungen im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt.

Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt (z.B. Mineralölunternehmen), verpflichtet sich, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Diese Minderung wird Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) genannt. Erfolgt die Minderungen nicht, hat der Inverkehrbringer hohe Strafzahlungen zu leisten. Gemäß der 38. ⁠BImSchV⁠ ist das Umweltbundesamt zuständig für die Prüfung der in Verkehr gebrachte Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten THG-Emissionen.

In Verkehr gebrachte fossile Kraftstoffe wie z.B. Benzin oder Diesel bekommen einen bestimmten Emissionswert zugeschrieben. Strom für Elektroautos weist dem gegenüber niedrigere Emissionen aus und kann daher genutzt werden, um die Minderungsquote zu erfüllen, d.h. die bereits emittierten THG-Emissionen positiv auszugleichen. Zum Beispiel Mineralölfirmen kaufen daher die eingesparten Emissionen in Form von Umweltzertifikaten, um die Treibhausgasminderung zu erreichen.

Wird durch die THG-Quote ein positiver Effekt für die Umwelt und das Klima geschaffen?

Mit der THG-Quote schafft die Bundesregierung eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Produkten hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr. Dadurch wird der emissionsfreie Verkehr subventioniert wohingegen THG-Emissionen mit einem jährlichen Referenzwert begrenzt und finanziell stärker belastet werden. So soll mittel- bis langfristig ein kompletter Umstieg zu emissionsfreier Mobilität erreicht werden.

Wie hoch ist die Treibhausgasminderungsquote?

Die Quote, um die Inverkehrbringer Ihre Emissionen senken müssen, beträgt für das Jahr 2022 bereits 7 Prozent und soll laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen. Für Strom aus öffentlichen Ladepunkten, privaten E-Autos und Fahrzeugflotten werden die Mengen der THG-Quote mit dem Faktor 3 angerechnet.

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